Ihr Leitfaden für den Kauf in Deutschland

Wer kann in Deutschland eine Immobilie kaufen?

Bürger aller Länder, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Gegenseitigkeitsabkommen über den Erwerb von Immobilien unterzeichnet haben, dürfen ohne Einschränkungen Primär- und Sekundärwohnungen erwerben. Dies gilt beispielsweise für alle EU-Länder, jedoch gibt es Sonderregeln für z.B. Dänen, Schweizer oder Türken. Die zuständigen örtlichen Gerichte können hierzu verbindliche Angaben machen.

Regionen und Preise in Deutschland

Wie überall auf der Welt bestimmt die Nähe zum Wasser den Preis in Deutschland. So werden auf der Nordseeinsel Sylt die höchsten Werte erreicht. Bis zu 25.000 Euro pro m² und mehrere Millionen Euro für Häuser sind in der Toplage Kampen, keine Seltenheit. Selbst auf Inseln wie Norderney, Amrum, Föhr oder Rügen werden oft mehr als 10.000 Euro und mehr für den Quadratmeter bezahlt.

Ruhigere Gewässer, aber ähnlich stürmische Preise finden sich im Süden des Landes, Hier locken beispielsweise der Starnberger See, Tegernsee und der Bodensee mit großen Villen und spektakulären Ausblicken, die bis zu 13.000 Euro pro m² kosten. Aber auch die Großstädte bieten Top-Immobilien. In München liegen Alt-Bogenhausen und Nymphenburg an der Spitze.

In Hamburg erreichen die Standorte an Alster und Elbe Höchstwerte von über 20.000 Euro pro m².

Kaufnebenkosten

  • Notar- und Grundbuchkosten 1% bis 2% (die Kosten werden vom Käufer getragen)
  • Grunderwerbsteuer 3,5% bis 6,5% (regionale Unterschiede möglich)
  • Maklerprovision 2% bis 7,14% zzgl. MwSt (aufteilbar auf Käufer und Verkäufer)
  • Mögliche Gebühren für Gutachter, Rechts- und Steuerberater

 

Laufende Kosten

Vierteljährliche Grundsteuer (variiert je nach Grundbesitz und Stadt)

Gegebenenfalls anteilige Aufteilung des Wohneigentums

Goldene Regeln für den Kauf von Immobilien in Deutschland

Der Kauf von Grundstücken (bebaut oder unbebaut), Eigentumswohnungen und Erbbaurechten muss notariell beglaubigt werden. Dies gilt bereits für Vorverträge oder Kaufoptionen.

Notare unterliegen einem strengen Berufsrecht und sind unparteiisch. Sie prüfen den Kaufvertrag, informieren Sie über die Folgen und beantragen die Eintragung in das Grundbuch.

Das Grundbuch des zuständigen Amtsgericht führt das Grundbuch. Es dokumentiert die Rechtsbeziehungen (Eigentümer, Hypothek, Belastungen). Erbrechte und Wohneigentum haben eigene Grundbücher.

Interessenten können das Grundbuch jederzeit einsehen. Sie können sich auf die Richtigkeit der Einträge verlassen (öffentlicher Glaube an das Grundbuch).

Vor- und Nachteile des Standorts lassen sich am besten vor dem Kauf durch Rücksprache mit einem

Makler oder durch Befragung eines Nachbarn herausfinden.

Eine bestehende Wohnimmobilie sollte von einem vereidigten Sachverständigen beurteilt werden (Preis, Gebäudetechnik, Reparaturstau, ggf. Denkmalschutzkosten). Der Marktwert kann auch beim kommunalen Sachverständigenausschuss angefordert werden.

Beim Kauf einer großen Wohnimmobilie oder eines vermieteten Wohnhauses ist es ratsam, einen Anwalt (Bau- und Mietrecht) und einen Steuerberater zu konsultieren.

Der Käufer sollte vertraglich sicherstellen, dass ihm im Falle einer unbeabsichtigten Rücknahme keine Notar- oder Grundbuchkosten entstehen.

Der Kaufpreis wird auf ein notarielles Treuhandkonto überwiesen. Die Zahlung erfolgt nur, wenn alle Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Schnäppchen können manchmal bei Zwangsvollstreckungen gefunden werden. Das zuständige Amtsgericht informiert Sie über Termine und Unterschiede im Kaufprozess.

Für weitere Informationen und Hilfe kontaktieren Sie uns.

Lesen Sie hier unseren Leitfaden zum Kauf in anderen Ländern Europas.