Ihr Leitfaden für den Kauf in der Türkei

Wer kann in der Türkei Immobilien kaufen?

Es gilt das Gegenseitigkeitsabkommen, wonach jeder Bürger eines Landes, in dem türkische Staatsbürger Immobilien kaufen dürfen, ebenfalls in der Türkei Immobilien kaufen kann.

Die Obergrenze liegt bei 2,5 hektar Grundstücksgröße in einem Gebiet für das eine Städteentwicklungsplan existiert.

Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt in der Türkei?

Der türkische Immobilienmarkt ist derzeit von der sinkenden Nachfrage der EU-Bürger betroffen.

Trotzdem bleiben die Immobilienpreise stabil und im Luxusimmobiliensektor steigen die Preise weiter. Das liegt im wesentlichen daran, dass die Käufe und Investitionen aus reichen Nicht-EU-Ländern zunimmt.

Die schönste Auswahl an Villen und Häusern mit Meerblick finden Sie in Kalkan, Kas, Göcek und Bodrum. Falls Sie die Großstadt bevorzugen, finden Sie ebenfalls Luxusimmobilien in Toplagen von Istanbul, Izmir oder Ankara zu kaufen.

Das Angebot an Neubauten hat sich aufgrund der starken Bautätigkeiten in den letzten Jahren wenig verringert. Die türkische Infrastruktur wurde vielerorts deutlich verbessert.

Langfristig ist es sehr wahrscheinlich, dass die Unsicherheit der EU-Bürger über den Kauf von Immobilien in der Türkei abnimmt.

Durch die niedrigen Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten, sowie der natürlichen Schönheit und Ihrer Lage, wieder an Attraktivität gewinnen.

Immobilienpreise in der Türkei

Die Preise variieren stark nach Lage und Zustand der Immobilie. Die teuersten Immobilien finden Sie in den beliebtesten Touristenregionen Kalkan, Kas, Istanbul und Bodrum. Hier beginnen die Preise für Wohnungen bei durchschnittlich 250.000 Euro, Villen sind bis zu zwei Millionen Euro wert.

In Fethiye zum Beispiel gibt es schon Häuser für 100.000 Euro, genauso findet man Herrenhäuser am Bosphorus im Wert von 90.000.000 Euro.

Ferienwohnungen in Alanya sind viel günstiger. Hier beginnen die Preise bei 30.000 Euro, eine Villa in gutem Zustand ist ab 125.000 Euro erhältlich.

Welche Arten von Immobilien werden in der Türkei zum Verkauf angeboten?

Renovierungsbedürftige Häuser: Bei bestehenden Immobilien in den Städten und auf dem Land gibt es viele alte Immobilien, welche saniert werden müssen und daher sehr günstig sind.

Villen und Penthäuser: Villen in beliebten Touristenregionen und an besonders schönen Orten befinden sich normalerweise in ausgezeichnetem und gepflegtem Zustand und bieten eine gute Wahl zwischen modernen Architektenhäusern und klassischen Landhäusern.

Neubauwohnungen: Der Immobilienmarkt wird von modernen und funktionalen Neubauten mit Balkonen dominiert. Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt 100 m².

Wohnparks: Wohnparks sind speziell für Touristen konzipiert. Die gebauten kleinen Wohndörfer können aus Komplexen mit Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Villen bestehen.

Wie funktioniert der Immobilienkauf in der Türkei?

Nachdem sich der Kaufinteressent bei einem Besichtigungstermin vor Ort davon überzeugt hat, dass der Zustand der Immobilie den Angaben in der Anzeige entspricht, kann ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Dies schließt alle Rechte und Pflichten des nachfolgenden Kaufvertrags ein. In der Türkei ist der Vorvertrag nicht bindend, obwohl er notariell beglaubigt ist gilt der Vorvertrag lediglich als Kaufversprechen. Es bietet daher keine absolute Sicherheit, dass das Eigentum übertragen wird. Käufer sollten darauf bestehen, eine Reservierung mit dem Vorvertrag in das Grundbuch eintragen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Anzahlung fällig ist.

Erst wenn der Kaufvertrag vor dem Grundbuchbeamten unterzeichnet wird und in das Grundbuch eingeht (Tapu), wechselt das Eigentum den Besitzer und die Zahlung des Kaufpreises ist fällig.

Welche Dokumente sind für den türkischen Immobilienkaufvertrag nötig?

  • Reisepass sowie eine notariell beglaubigte Übersetzung
  • Türkische Steuernummer
  • Zwei Passfotos
  • Wohnbarkeitsnachweis (Iskan) ist die Bestätigung für ein genehmigtes Gebäude und keine illegale Konstruktion.
  • Vollmacht für Vetretung
  • Militärische Verwaltungsverpflichtung, welche bestätigt, dass sich die Immobilie nicht in einer militärischen Sicherheitszone befindet.
  • Nachweis der Privatadresse und den Namen vom Vater des Käufers
  • Grundbuchurkunde und Grundbucheintrag: Durch die Vorlage der Urkunden erhalten Käufer eine Bestätigung, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer ist und die Immobilie verkaufen darf. Ein Blick in das Grundbuch ist nötig, da die Urkunde möglicherweise veraltet ist. Das Grundbuch enthält zudem Informationen zu möglichen Insolvenzanträgen, Hypotheken, Vorverkaufsrechten, Wegerechten und Abnahmen.

Kaufnebenkosten

  • 0,1% vom Kaufpreis für die Eintragung in das Grundbuchamt
  • 4% Grunderwerbsteuer (aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer)
  • 50 Euro Verwaltungsgebühren
  • 4% Maklercourtage zzgl. MwSt (verhandelbar und kann aufgeteilt werden auf Käufer und Verkäufer)
  • gewünschte Anwaltskosten können bis zu 2,5% des Kaufpreises betragen
  • Dolmetschergebühren
  • 1% bis 2% jährliche Grundsteuer

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