Ihr Leitfaden für den Kauf in Italien

Wer darf in Italien Immobilien kaufen?

Alle EU-Bürger sind beim Kauf von Immobilien den Italienern gleichgestellt, das gilt auch für Amerikaner. Es gibt eine Ausnahme für die Schweizer. Es besteht die Einschränkung, dass ein Schweizer, der nicht in Italien ansässig ist, nur ein Grundstück bis zu 1000 m² und eine Wohnfläche von nicht mehr als 200 m² erwerben kann. Der Grund ist das sogenannte Reziprozitätsprinzip, Italiener dürfen in der Schweiz keine Immobilien frei erwerben, daher gibt es eben auch Beschränkungen in Italien, für die Schweizer. Jedoch gibt es mögliche Lösungen, welche im Einzelfall geprüft werden muss, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen.

Kaufvorgang und Kosten beim Immobilienkauf in Italienern

Mit Ausnahme von Grundstücken zahlen private Käufer eine Grunderwerbsteuer von 9% auf den Katasterwert der Immobilie. Hinzu kommen die Katastersteuer und Hypothekensteuer von jeweils 50 Euro. Der eingetragene Katasterwert ist normalerweise viel niedriger als er tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Notargebühren können seit 2012 frei vom Notar festgelegt werden, holen Sie daher einen Kostenvoranschlag vom zuständigen Notar ein. Der Prozentsatz (ab 1%) variiert je nach Schwierigkeitsgrad und Arbeitsbelastung des Notars.

Die Maklerprovision liegt zwischen 2% und 6% (verhandelbar und aufteilbar auf Käufer und Verkäufer). Für Übersetzungen vom Dolmetscher können ebenfalls Kosten entstehen.

Laufende Kosten

Für die Berechnung der jährlichen Grundsteuer (IMU Imposta municipale unica/pro) ist das Katastereinkommen relevant. Die zuständige Gemeinde kann die IMU-Steuer bis zu 0,6% erhöhen oder bis 0,2% senken.

Für die sogenannte Prima Casa (Hauptwohnsitz) ist derzeit keine IMU-Steuer zu zahlen, ausgenommen sind hier Luxusimmobilien.

Denken Sie ebenfalls an die anfallenden Kosten, wie Strom, Wasser, Heizung und Müllentsorgung.

2014 wurde die IUC (I`imposta unica comunale) eingeführt, welche die anfallenden jährlichen Müllgebühren mit verschiedenen Dienstleistungssteuern TARI, TASI und IMU beinhaltet.

Während die IMU vom Eigentümer gezahlt wird, fällt die TASI und TARI auf den eigentlichen Nutzer.

Diese Besteuerung ist jedoch nicht für alle Gemeinden einheitlich.

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Lesen Sie hier auch die Leitfaden anderer Länder in Europa an.