Jugendstil-Villa im südlichen Niedersachsen (Denkmalschutzobjekt)
Nach Modernisierung mögliche Nutzung:
Exklusive Wohnresidenz
Firmensitz für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmen
diskrete Schönheitschirurg-Praxis, Ärztehaus
Denkmalschutz (Steuervorteile Stand August 2022)
Aufgrund der Denkmal-Einstufung des Objektes ergeben sich Steuer-Spar-Möglichkeiten nach
Paragrafen 7h und 7i EStG.
Konkret bedeutet dies, dass durch die Sanierung einer Denkmalimmobilie Modernisierungskosten
entstehen. Diese Modernisierungskosten kann der Käufer innerhalb der nächsten 12 Jahre zu
100 Prozent abschreiben. Darüber hinaus greifen bei diesem Objekt erhöhte
Abschreibungsmöglichkeiten der Altbausubstanz.
Neben diesen Steuervorteilen können Kapitalanleger, die die Immobilie nach der Sanierung
vermieten, zusätzlich noch die Finanzierungskosten zu 100 Prozent abschreiben.
In Summe führen die genannten Abschreibungsmöglichkeiten bei diesem Objekt dazu, dass bis
zu 50 Prozent des Kaufpreises sowie der Modernisierungskosten aus Steuerersparnissen
finanziert werden.